«Once-Only» bei gesetzlichen Datenlieferungen
Das Projekt Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes) vereinfacht die Arbeit schweizer Krankenhäuser.
Angestossen vom Bundesratsbeschluss vom 27.09.2019 zur Mehrfachnutzung von Daten und zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips plant das Bundesamt für Statistik (BFS) eine deutliche Vereinfachung bei der Bereitstellung von Daten. Das Projekt SpiGes hat zum Ziel, die Datenflüsse zu harmonisieren, Belastungen der Spitäler zu reduzieren und den Datenbedarf besser abzudecken. Erreicht werden soll dies über eine Koordination der Datenflüsse von den Inhalten über Prüfungen bis zu den Fristen. Zentrales Instrument dafür ist eine kollaborative Erhebungsplattform, in der alle beteiligten Institutionen an der Erhebung mitwirken können.
Das BFS führt dieses Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), den Kantonen (Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz, GDK) und den Tarifpartnern des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) durch. Folglich liegt der Fokus zu Beginn auf dem Vollzug des KVG im stationären Leistungsbereich der Krankenhäuser und auf der Mehrfachnutzung ihrer Daten. Dazu kommt die Interoperabilitätsplattform i14y.admin.ch zur Anwendung, welcher als nationaler Katalog der Metadaten dient.
Once-Only bedingt kooperativen Ansatz
Mit dem Projekt SpiGes können Datenbedürfnisse zum Vollzug des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), zur Entwicklung nationaler Tarifstrukturen oder zur gesundheitspolitischen Steuerung (z.B. Krankenhausplanung, kostendämpfende Massnahmen, Mindestfallzahlen) auf Basis von kohärenteren Daten und mit reduziertem Aufwand abgedeckt werden. Gleichzeitig werden auch die Bedürfnisse der öffentlichen Statistik (BStatG) erfüllt. Die Abbildung 1 verdeutlicht im Detail die Datenflüsse von der Erhebung bis zur Datennutzung, die Rollen der betroffenen Stakeholder und den Prüfungs-, Plausibilisierungs- und Freigabeprozess.
Zusammenarbeit auf gemeinsam genutzter Plattform
Dank der kooperativen Erhebungsplattform koordiniert SpiGes die vielfältigen Anliegen aller Akteure in der stationären Krankenhausversorgung. Ein einheitlicher SpiGes Datensatz mit allen breit genutzten Angaben im stationären Bereich (u.a. wirtschaftliche und medizinische Ordnungssysteme wie Nomenklaturen, Klassifikationen und Kostenrechnungsinformationen) deckt die zentralen Bedürfnisse aller Beteiligten ab. Diese sowie die zugehörigen Stammdaten (Identifikation der Krankenhausunternehmen und -standorte nach einem einheitlichen Konzept) werden in einer einheitlichen Form auf der Interoperabilitätsplattform beschrieben.
Gemeinsame Prüfungsregeln werden in einer Arbeitsgruppe entwickelt. Die Plattform erlaubt es den Akteuren zudem Rückfragen zu stellen und macht diese, sowie die Antworten darauf den anderen Teilnehmenden zugänglich, so dass auch diesbezüglich Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Ziele des Projekts SpiGes:
- Datenflüsse harmonisieren/redundante Erhebungen vermeiden
- Reduktion der Belastung bei den datenliefernden Krankenhäusern
- Eindeutige Referenzierung der Krankenhausunternehmen und -standorte auf nationaler Ebene
- Erhöhung der Datenqualität mit AHVN für Patientenpfade und Verknüpfungsmöglichkeiten in der Statistik und Forschung
- Einheitliche Definition der Variablen und Veröffentlichung der Metadaten auf der Interoperabilitäts-Plattform des BFS
Die Erhebungsplattform SpiGes wird eine zentrale Rolle für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der stationären Krankenhausversorgung spielen, weil Krankenhausdaten nur einmal für verschiedene Verwendungszwecke erhoben werden.
Die Abbildung 2 gibt einen Einblick in den Prototyp der Erhebungsplattform und illustriert, wie die kollaborative Datenerhebung auf der Plattform funktioniert. Zu jeder fehlgeschlagenen Prüfung gibt es ein Chatfenster, in dem im Whatsapp-Stil ein Austausch stattfinden kann, bis entweder die Daten korrigiert oder die Frage geklärt ist.
Bessere Abbildung der Patientenpfade dank AHV-Nummer
Mit der SpiGes-Erhebung wird die Sozialversicherungsnummer (AHVN) als Patientenidentifikator anstelle des anonymen Verbindungscodes (AVC) erhoben. Ziel der Erhebung der AHVN ist es, dass möglichst viele Fälle von Patientinnen und Patienten, die mehrfach hospitalisiert werden, statistisch zusammengeführt werden können, um so z.B. Wiedereintrittsraten berechnen zu können. Weiter sollen auch Verknüpfungen mit anderen Datenquellen ermöglicht werden, da gemäss der Stammdatenstrategie des Bundes die AHVN als Identifikator von natürlichen Personen systematisch verwendet wird. Dank der AHVN werden mehr und qualitativ bessere Verknüpfungen innerhalb wie ausserhalb des Datensatzes technisch möglich, was deutlich mehr Auswertungsmöglichkeiten schafft, insbesondere bezüglich Patientenpfaden und Qualitätsindikatoren.
Die AHVN ist hochschützenswert, da dieser Identifikator die Verknüpfung personenbezogener Daten von verschiedenen Quellen ermöglicht. Das BFS trifft umfangreiche technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit und stimmt sich mit dem Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ab.
Anonymisierung und Aggregationen ermöglichen breite Verwendbarkeit
Für die administrative Verwendung werden die gesetzlich vorgesehenen Datennutzer die Daten auf der Aggregationsstufe erhalten, die sie gemäss KVG für ihre Gesetzesaufgaben benötigen. Dabei wird die Anonymität der Patientinnen und Patienten gewährleistet. Für statistische Zwecke werden Einzeldaten sowohl auf Ebene der juristischen wie der natürlichen Person immer anonymisiert und nach Abschluss eines Datenschutzvertrages weitergegeben.
Artikel vom 6. Mai 2024