Kostenträgerrechnung
Durch die Einführung einer Kostenträgerrechnung wird die Möglichkeit geschaffen, auf Ebene des einzelnen Falles wie auch für Verdichtungen von Fällen über alle denkbaren Strukturen (DRG, Fachabteilung, einweisende Ärzte, Diagnosen uvm.) die Kosten und Erlöse gegenüberzustellen. Dies fördert die Kostentransparenz, liefert wertvolle Informationen über die Ressourcenverbräuche und dient als Grundlage für die Budgetierung und Preisbildung sowie für Verhandlungen mit Versicherern.
Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die relevanten Kostenkomponenten der Fälle berechnet. Als Basis dienen in der Regel die Ergebnisse aus der Kostenstellenrechnung, welche über entsprechende Bezugsgrößen auf die Fälle verteilt werden. Die Kostenkomponenten können sowohl nach hausindividuellen Bedürfnissen wie auch nach InEK-Vorgaben angelegt werden. Über die stationären Fälle hinaus kann das gesamte Fallspektrum kalkuliert werden.